Husky Info‘s
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Impressum & Datenschutz
Informationen zur Huskyzucht / Voraussetzungen / Zuchtstätte
Zwingerschutz & Zuchtstättenname
Der
Zwingername
/
Zuchtstättenname
ist
der
Nachname
des
Hundes.
Er
wird
beim
jeweiligen
Zuchtverband
/
Rassehundezuchtverein
beantragt,
der
die
Genehmigung
erteilt
oder
die
Erteilung
des
Zwingernamenschutzes
veranlasst.
Jeder
zu
schützende
Name
muss
sich
deutlich
von
bereits
für
diese
Rasse
vergebenen
Namen
unterscheiden.
Der
Zuchtstättenname
wird
dem
Züchter
zum
ausschließlichen
persönlichen
Gebrauch
zugeteilt.
Die
Hunde
können
keinen
anderen
Namen
tragen,
als
denjenigen,
der
auf
den
Namen
ihres
Züchters
geschützt
worden
ist.
Ein
Züchter
kann
nur
einen
Zuchtstättennamen,
auch
für
mehrere
Rassen,
eintragen
bzw.
schützen
lassen.
Der
Zuchtstättenname
muss
zur
Bezeichnung
aller
Hunde
eines
Züchters,
auch
wenn
sie
von
verschiedener Rasse sind, verwendet werden.
Zuchtgemeinschaften
über
die
Grenzen
der
Republik
Österreich
hinaus
sind
in
manchen
Verbänden
nicht
gestattet.
Zuchtgemeinschaften
haben
eine
Person
namhaft
zu
machen,
der
die
Vertretung
dieser Gemeinschaft zukommt.
Der
Antrag
auf
Zuchtstättennamen
ist
meist
mit
vom
jeweiligen
Verband
aufgelegten
Formular
vorzunehmen.
Der
beantragte
Zuchtstättenname
muss
sich
deutlich
von
bereits
bestehenden
Zuchtstättennamen
unterscheiden.
Es
sind
meist
mindestens
drei
verschiedene
Zuchtstättennamen
vorzuschlagen.
Der
Inhaber
eines
geschützten
Zuchtstättennamens
ist
verpflichtet,
die
Zucht-
und
Eintragungsordnung
des
jeweiligen
Zuchtverbandes,
sowie
die
Vorschriften
der
Zuchtordnung
des
Verbandes
und
Zuchtvereines
einzuhalten
und
alle
von
ihm
gezüchteten
und
erworbenen
Rassehunde
eintragen zu lassen.
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