Husky Info‘s | Niederwehr 2 | 3861 Eggern | Tel: +43(0) 664 / 116 41 62
Nordic Fire Huskyinfo‘s Die Informationsseite über die Rasse Siberian Husky

Informationen zur Huskyzucht / Voraussetzungen / Zuchtstätte

Zwingerschutz & Zuchtstättenname

Der Zwingername / Zuchtstättenname ist der Nachname des Hundes. Er wird beim jeweiligen Zuchtverband / Rassehundezuchtverein beantragt, der die Genehmigung erteilt oder die Erteilung des Zwingernamenschutzes veranlasst. Jeder zu schützende Name muss sich deutlich von bereits für diese Rasse vergebenen Namen unterscheiden. Der Zuchtstättenname wird dem Züchter zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch zugeteilt. Die Hunde können keinen anderen Namen tragen, als denjenigen, der auf den Namen ihres Züchters geschützt worden ist. Ein Züchter kann nur einen Zuchtstättennamen, auch für mehrere Rassen, eintragen bzw. schützen lassen. Der Zuchtstättenname muss zur Bezeichnung aller Hunde eines Züchters, auch wenn sie von verschiedener Rasse sind, verwendet werden. Zuchtgemeinschaften über die Grenzen der Republik Österreich hinaus sind in manchen Verbänden nicht gestattet. Zuchtgemeinschaften haben eine Person namhaft zu machen, der die Vertretung dieser Gemeinschaft zukommt. Der Antrag auf Zuchtstättennamen ist meist mit vom jeweiligen Verband aufgelegten Formular vorzunehmen. Der beantragte Zuchtstättenname muss sich deutlich von bereits bestehenden Zuchtstättennamen unterscheiden. Es sind meist mindestens drei verschiedene Zuchtstättennamen vorzuschlagen. Der Inhaber eines geschützten Zuchtstättennamens ist verpflichtet, die Zucht- und Eintragungsordnung des jeweiligen Zuchtverbandes, sowie die Vorschriften der Zuchtordnung des Verbandes und Zuchtvereines einzuhalten und alle von ihm gezüchteten und erworbenen Rassehunde eintragen zu lassen. Zurück zur Huskyzuchtinformation / Voraussetzungen
Zwingerschutz und Zuchtstättenname  beim Siberian Husky