Husky Info‘s
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Informationen zur Huskyzucht / Welpenabgabe / Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist wichtig
Über
den
jeweiligen
Vertrag
des
Hundes
wird
mit
dem
Welpeninteressenten
ebenfalls
ausführlich
gesprochen.
Leider
ist
der
Hund
nach
dem
Gesetzbuch
immer
noch
eine
Teilsache
und
diese
Gegebenheit
sollten
Sie
im
Vertrag
berücksichtigen.
Dem
neuen
Besitzer
wird
erläutert
dass
der
Welpe
nach
den
Bestimmungen
des
Vereins
und
des
Verbandes
gezüchtet
wurde.
Es
wird
festgehalten
welche
Impfungen
der
Welpe
hat
und
das
eine
Zusage
auf
spätere
Zuchttauglichkeit
bei
einem
Welpen
nicht
gegeben
werden
kann.
Der
neue
Besitzer
wird
gebeten
den
Hund
im
geeigneten
Alter
auf
HD,
ED,
OCD
und
Augen
untersuchen
zu
lassen,
um
Ihnen
einen
Überblick
über
die
Gesundheit
Ihrer
Nachzuchten
zu
verschaffen.
Es
wird
ihm
untersagt
den
Hund
an
Hundehändler
zu
verkaufen
oder
für
Tierversuche
abzugeben.
Er
verpflichtet
sich
den
Hund
artgerecht
zu
halten
und
ihn
nicht
als
Kettenhund
zu
halten.
Auch
Ihr
Rückkaufsrecht
als
Züchter
sollten
Sie
erklären
wenn
der
Welpenkäufer
wirklich
ein
Mal
gezwungen
sein
sollte
den
Hund
abgeben
zu
müssen.
Achten
Sie
darauf
dass
Ihr
Vertrag
rechtsgültig
ist
und
alle
Bedürfnisse
Ihres
Welpen
abdeckt.
Denn
Sie
wollen
sicher
nicht
riskieren
dass
Ihr
Welpe
vielleicht
irgendwann
in
einem
Tierheim
leben
muss
oder
zur
Massenproduktion
von
Welpen
missbraucht
wird.
Also
setzen
Sie
zeitgerecht
einen
dementsprechenden
Vertrag
auf
und
besprechen
diesen
in
Ruhe
mit
Ihren
Welpenleuten.
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